Förderung kleiner Entwicklungen von KMU
Das Land Niedersachsen hat ein neues Förderprogramm aufgesetzt, mit dem KMU unterstützt werden sollen. Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte, mit deren Hilfe ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden. Ebenfalls können Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, bezuschusst werden.
Die Maßnahmen sollen den Stand der Technik im Unternehmen erhöhen. Darunter fallen eigene Entwicklungsarbeiten, u.a. bei der Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder Produkt- und Dienstleistungsdesign auf einen anderen Anwendungsbereich.
Es werden ausschließlich Einzelvorhaben gefördert, Kooperationen mit Forschungseinrichtungen können somit nur als Forschungsaufträge eingebunden werden.
Antragsteller: kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: 35 % und maximal 100.000 €.
Einreichungsfrist: Laufende Einreichung möglich bis 2023
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.