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Förderung der gewerblichen Wirtschaft

Das Saarland fördert Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus). Die Förderung wird vergeben für den Kapazitätsausbau, die Diversifizierung der Produktion und grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses bei einer bestehenden Betriebsstätte. Zudem können die Errichtung einer neuen Betriebsstätte und der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, bezuschusst werden. Im Bereich des Tourismus wird die Modernisierung von Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters gefördert.

Die Förderung beschränkt sich allerdings auf die Regionen Merzig-Wadern, St. Wedel und Saarpfalz-Kreis. Zusätzlich ist es zwingend erforderlich, dass mit der Investitionsmaßnahme neue Arbeitsplätze geschaffen oder zumindest gesichert werden.

Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen

Förderquote: Schaffung neuer Arbeitsplätze – kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %; Sicherung von Arbeitsplätzen – kleine Unternehmen 10 %, mittlere Unternehmen 7,5 %

Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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