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Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Bremen: Förderung der Entwicklung, Erprobung und Markteinführung umwelt­freundlicher Verfahren und Produkte in verschiedenen Programmbausteinen

Die Vorhaben müssen geeignet sein, Umweltentlastungen zu erreichen und insbesondere auf den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie, die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall und Abwasser bzw. die Wiederverwendung eingesetzter Materialien in Unternehmen abzielen. Die folgenden Förderbausteine stehen zur Verfügung:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung als Einzelvorhaben („Pilotprojekte“) oder in Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Unternehmen und Forschungseinrichtungen („Verbundprojekte“).
  • Prozess- und Organisationsinnovationen: Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion bzw. die Erbringung von Leistungen („Prozessinnovationen“) oder Anwendung neuer Organisationsmethoden („Organisationsinnovationen“). Die Vorhaben können als Einzelprojekte eines Unternehmens oder als Kooperationsvorhaben mehrerer Unternehmen durchgeführt werden.
  • Durchführbarkeitsstudien: Bewertung und Analyse des Potenzials eines geplanten innovativen Vorhabens mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung zu erleichtern und die Ressourcenplanung zu unterstützen.
  • Innovationscluster: Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen, die durch die gemeinsame Nutzung von Anlagen und Räumlichkeiten sowie durch Maßnahmen des Wissensaustauschs die Zusammenarbeit sowie die Informationsverbreitung innerhalb des Clusters stärken.
  • Innovationsberatungsdienste/Innovationsunterstützende Dienstleistungen: Externe Beratung, Unterstützung und Schulung von Unternehmen sowie externe Bereitstellung von Infrastruktur (z. B. Büroflächen, Laboratorien) und weiteren innovationsunterstützenden Dienstleistungen (z. B. Marktforschung, Tests etc.) zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  • Abordnung hochqualifizierten Personals: Vorübergehende Beschäftigung (max. 2 Jahre) von Personal bei einem Zuwendungsempfänger, wobei das Personal das Recht hat, anschließend zu seinem vorherigen Arbeitgeber zurückzukehren.

Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen (bei allen Förderbausteinen) sowie Großunternehmen und Forschungseinrichtungen (nur als Partner in Verbundprojekten und in Innovationsclustern) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen

Förderquote: Die Förderquote variiert in Abhängigkeit vom Förderbaustein:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Unternehmen bis 50 % (KMU bis 80 %), Forschungseinrichtungen bis 100 %, maximaler Zuschuss 200.000€
  • Prozess- und Organisationsinnovationen: nur als Darlehen, Darlehenshöhe max. 500.000 €
  • Durchführbarkeitsstudien: bis 50 %, maximaler Zuschuss 50.000€
  • Innovationscluster: bis 50 %, maximaler Zuschuss 600.000€
  • Innovationsberatungsdienste und -dienstleistungen: bis 50 %, maximaler Zuschuss 20.000€
  • Abordnung hochqualifizierten Personals: bis 50 %, maximaler Zuschuss 65.000€/Person

Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

 

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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