Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Bremen: Förderung der Entwicklung, Erprobung und Markteinführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte in verschiedenen Programmbausteinen
Die Vorhaben müssen geeignet sein, Umweltentlastungen zu erreichen und insbesondere auf den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie, die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall und Abwasser bzw. die Wiederverwendung eingesetzter Materialien in Unternehmen abzielen. Die folgenden Förderbausteine stehen zur Verfügung:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung als Einzelvorhaben („Pilotprojekte“) oder in Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Unternehmen und Forschungseinrichtungen („Verbundprojekte“).
- Prozess- und Organisationsinnovationen: Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion bzw. die Erbringung von Leistungen („Prozessinnovationen“) oder Anwendung neuer Organisationsmethoden („Organisationsinnovationen“). Die Vorhaben können als Einzelprojekte eines Unternehmens oder als Kooperationsvorhaben mehrerer Unternehmen durchgeführt werden.
- Durchführbarkeitsstudien: Bewertung und Analyse des Potenzials eines geplanten innovativen Vorhabens mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung zu erleichtern und die Ressourcenplanung zu unterstützen.
- Innovationscluster: Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen, die durch die gemeinsame Nutzung von Anlagen und Räumlichkeiten sowie durch Maßnahmen des Wissensaustauschs die Zusammenarbeit sowie die Informationsverbreitung innerhalb des Clusters stärken.
- Innovationsberatungsdienste/Innovationsunterstützende Dienstleistungen: Externe Beratung, Unterstützung und Schulung von Unternehmen sowie externe Bereitstellung von Infrastruktur (z. B. Büroflächen, Laboratorien) und weiteren innovationsunterstützenden Dienstleistungen (z. B. Marktforschung, Tests etc.) zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
- Abordnung hochqualifizierten Personals: Vorübergehende Beschäftigung (max. 2 Jahre) von Personal bei einem Zuwendungsempfänger, wobei das Personal das Recht hat, anschließend zu seinem vorherigen Arbeitgeber zurückzukehren.
Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen (bei allen Förderbausteinen) sowie Großunternehmen und Forschungseinrichtungen (nur als Partner in Verbundprojekten und in Innovationsclustern) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen
Förderquote: Die Förderquote variiert in Abhängigkeit vom Förderbaustein:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Unternehmen bis 50 % (KMU bis 80 %), Forschungseinrichtungen bis 100 %, maximaler Zuschuss 200.000€
- Prozess- und Organisationsinnovationen: nur als Darlehen, Darlehenshöhe max. 500.000 €
- Durchführbarkeitsstudien: bis 50 %, maximaler Zuschuss 50.000€
- Innovationscluster: bis 50 %, maximaler Zuschuss 600.000€
- Innovationsberatungsdienste und -dienstleistungen: bis 50 %, maximaler Zuschuss 20.000€
- Abordnung hochqualifizierten Personals: bis 50 %, maximaler Zuschuss 65.000€/Person
Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de
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