UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Förderprogramm gegen Meeresmüll

Die Vermeidung von Meeresmüll gilt als ein wichtiger Beitrag zum Schutze der Meeresökosysteme. Die Vereinten Nationen (UN), verschiedene internationale Abkommen und auch die Bundesregierung sehen darin ein wichtiges politisches Thema. Im Förderprogramm finanziert daher das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Projekte zum Schutz der Meeresumwelt durch die Vermeidung von landseitigen Mülleinträgen. Der Fokus der Förderung liegt auf der Vermeidung des Eintrags von Kunststoffmüll in die Meere.

Gefördert werden:

  • Maßnahmen, die regulatorische Rahmenbedingungen, Technologien und Strukturen in Produktion, Vertrieb und Konsum etablieren, die der Abfallreduktion dienen,
  • Technologische Maßnahmen zur geordneten Erfassung von unvermeidbaren Abfallmengen und Einbindung in eine Kreislaufwirtschaft zur hochwertigen stofflichen Verwertung,
  • Verringerung des Kunststoffmülleintrags an signifikanten Punktquellen,
  • Kapazitätsaufbau in Partnerländern zur Umsetzung und langfristigen Verankerung der geplanten Maßnahmen,
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen wie Reinigungsaktionen an Stränden.

Antragsteller: Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deutsche Ableger internationaler und multilateraler Organisationen und Einrichtungen, die einen Sitz in Deutschland haben. Es werden bilaterale und regionale Vorhaben sowie transnationale Mehrländervorhaben (mit Einfluss auf eine oder mehrere geographisch zusammenhängende Fluss- oder Meeresregionen) gefördert.

Das Fördervolumen beträgt 3 bis 5 Mio. € pro Projekt.

Einreichungsfrist: Zweistufiges Verfahren (erst Skizze, dann Antrag). Skizzen bis zum 15.6.2020 eingereicht werden.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

28.09.2023 | Top-Thema
Förderung nachhaltiger Batterieproduktion

Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung

BEITRAG LESEN

22.09.2023 | Top-Thema
Förderung nichttechnischer, ökologischer Innovationen

Neuer Förderaufruf des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

BEITRAG LESEN

19.09.2023 | Top-Thema
Neue Richtlinie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“

Förderung von Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.