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02103 / 789 06-0

Förderaufruf “Klimaneutrale Wärme und Kälte”

Ergänzend und vertiefend zu den Förderinhalten der Bekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm wird mit dem vorliegenden Förderaufruf zum Einreichen von Projektvorschlägen für den Themenbereich der klimaneutralen Wärme und Kälte aufgerufen. Die Projekte sollen zur technologischen und systemischen Neu- oder Weiterentwicklung sowie Demonstration der Technologien und Dienstleistungen im Wärme- und Kältebereich beitragen.
Gefördert werden angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu einer Steigerung der technologischen Reifegrade ausgehend von TRL 3 bis 8 und zu einer Breitenwirkung der Technologie- und Querschnittsthemen beitragen. Dies betrifft die gesamte Kette der Wärme- und Kälteversorgung, von der Nutzung über die Verteilung und Speicherung bis hin zur Bereitstellung.
Forschungsprojekte sollen eine Vielfalt der nachfolgend dargestellten Themen adressieren, wobei systemische Ansätze besonders erfolgversprechend sind.
Übergeordnete Themenschwerpunkte, bspw.:

  • Systemisch angelegte Modell- und Demonstrationsprojekte für innovative Technologien und deren Kombination zur Wärme- und Kälteversorgung
  • Optimierung, Standardisierung, Kostenreduktion und Hochskalierung der Produktion von in großem Umfang für die Wärmewende benötigten Komponenten
  • Systemische Untersuchungen zu den Auswirkungen von technischen Entwicklungen und regulatorischen, organisatorischen und preislichen Anpassungen auf die klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung

Nutzung und Bereitstellung von Wärme und Kälte, bspw.:

  • Wärmepumpen
  • Sanierung von Bestandsgebäuden zur Reduktion des Wärme- und Kältebedarfs
  • Transformation in der industriellen Produktion
  • Intelligente und resiliente Regelungs-, Automatisierungs- und Steuerungstechnik

Verteilung und Speicherung von Wärme und Kälte, bspw.:

  • Wärme- und Kältespeicher: geothermische und saisonale Speicherung, kurz- und mittelfristige Speicherung zur besseren Integration volatiler erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme
  • Wärme- und Kältenetze: Anpassung an niedrigere (bzw. bei Kältenetzen höhere) Temperaturniveaus, volatile Einspeisung durch multiple Quellen, Solarisierung, Geothermie

Mikroprojekte:
Es wurde zudem, im Rahmen dieses Förderaufrufs, ein neues Förderformat zur Beschleunigung der Wärmewende eingeführt – die sogenannten Mikroprojekte. Diese sollen einen Beitrag zur erforderlichen Beschleunigung bei der Transformation des Wärmesektors leisten. Mikroprojekte müssen einen Bezug zu einem konkreten Förderschwerpunkt aus der Bekanntmachung haben, es steht aber eine zügige Verwertung und Umsetzung der Projektergebnisse im Mittelpunkt.
Inhalte können z. B. sein:

  • Die Validierung des Potentials und der Machbarkeit von Innovationsideen
  • Die Analyse und Planung notwendiger FuE-Arbeiten und Entwicklung geeigneter nachfolgender Projektstrukturen
  • FuE-Tätigkeiten zur Vorbereitung der marktlichen Verwertung von Innovationen

Antragsteller:
Standartprojekte: Einzel- und (vorzugsweise) Verbundvorhaben von Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereinen, Bund, Länder und Gemeinden
Mikroprojekte: primär Einzelvorhaben von Unternehmen und Kommunen
Beratungsunternehmen sind bei beiden Varianten ausgeschlossen.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Bund, Länder und Gemeinden bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag) – einstufiges Verfahren für die Mikroprojekte – bis zum 28. Februar 2023, eine erste Auswahl findet nach dem 31. Dezember 2022 statt.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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