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Fachprogramm über die Arbeit von morgen

Das neue Fachprogramm des BMBF will in ausgewählten Fachbereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung gewährleisten.

Die drei Förderbereiche sind:

  • Forschung für die Produktion von morgen: neuen Produktionstechnologien zur Umstellung der heute kontinuierlichen Produktion auf eine flexible, dem Markt, der Umwelt und der Gesellschaft angepasste Produktion.
  • Forschung für Dienstleistung: Schaffung von Grundlagen sowie neuer Methoden zur Gestaltung und zum Management innovativer Dienstleistungssysteme in Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln: Sichern der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stärken und Erhalten der Innovationsfähigkeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.

Die Förderung erfolgt im Rahmen einzelner, themenspezifischer Ausschreibungen. Seit 2015 sind regelmäßig neue Bekanntmachungen für Förderwettbewerbe im Rahmen dieses Fachprogramms erschienen u. a.:

  • Kompetenz Montage – kollaborativ und wandlungsfähig (KoMo), 10.04.2015
  • Additive Fertigung – Individualisierte Produkte, komplexe Massenprodukte, innovative Materialien (ProMat_3D), 15.04.2015
  • Technikbasierte Dienstleistungssysteme, 09.11.2015

 Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine

 

Förderquote: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %

 

Einreichungsfrist: Nähere Informationen werden im Rahmen einzelner Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

 

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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