UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Exportinitiative Umwelttechnologien

Förderung des Exports grüner und nachhaltiger Umwelt-Infrastruktur

Die aktuelle Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zielt darauf ab, in Deutschland entwickelte Umwelttechnologien zu verbreiten und damit in anderen Ländern wettbewerbsfähige Umwelt-Infrastrukturen aufzubauen und einen konkreten Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Die folgenden Aktivitäten deutscher Antragsteller sind förderfähig:

  • Informationsmanagement: Marktinformation, Unternehmensprofile und Unterstützungsleistungen besonders im Hinblick auf die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen
  • Machbarkeitsstudien im Ausland: Machbarkeitsstudien als Nachweis der Eignung und zielgerichteten Anwendbarkeit deutscher Unternehmenstechnologien und –konzeptionen im Ausland
  • Länderstudien: Erstellung von Länderstudien (u. a. mit nachfragerelevanter Umweltgesetzgebung) unter umweltpolitischer Kosten-Nutzen-Analyse)
  • Capacity Building: Aufbau von Beratungs-, Demonstrations- und Schulungsangeboten in Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen und Umweltinnovationen im Ausland
  • Pilot- und Modellvorhaben im Ausland: Pilotprojekte deutscher Unternehmen im Ausland, die ihren Schwerpunkt in Umweltinfrastrukturmaßnahmen haben und umweltpolitische Relevanz mit Signalwirkung für den Export verbinden
  • Ausländische Ausschreibungsverfahren: Fachliche Unterstützung im Kontext von Umweltinfrastruktur- und Umweltinnovationsprojekten bei Ausschreibungsverfahren im Ausland
  • Internationale Vernetzung: Aufbau von internationalen (Experten-)Netzwerken unter Einbezug öffentlicher und kommunaler Akteure, Wissens- und Erfahrungsaustausch, einschlägige Konferenzen (Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerländern)

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände mit Sitz in Deutschland

Förderquote: wird in Abhängigkeit von den geplanten Maßnahmen im Einzelfall festgelegt

Einreichungsfrist: 15. Mai 2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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