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EU-Innovationsfonds – zweite Ausschreibung für große Projekte

Der EU-Innovationsfonds will hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert fördern, die zu erheblichen Emissionsminderungen führen können. Es wurde nun der 2. Call für Großprojekte veröffentlicht.

Inhalt der geförderten Projekte ist die Demonstration des wirtschaftlichen Betriebs einzigartiger Projekte aus den Bereichen:
– Energieintensive Industrie inkl. Kohlenstoffabscheidung und -speicherung
– Erzeugung erneuerbarer Energien
– Energiespeicherung
– Ersatzprodukte und bereichsübergreifende Projekte

Die Projekte werden basierend auf den Auswahlkriterien:
– Effektivität der Treibhausgas-Emissionsvermeidung
– Innovationsgrad
– Projektreife
– Skalierbarkeit und
– Kosteneffizienz
ausgewählt.

Um als Demonstrationsprojekt gefördert werden zu können, müssen die Technologien oder Prozesse über einen reinen Machbarkeitsnachweis hinaus entwickelt sein und kurz vor der großtechnischen Umsetzung stehen. Reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder Projekte, die ausschließlich dem Upscaling oder der Markteinführung zuzurechnen sind, werden nicht gefördert.
Auch in diesem Call werden nur Großprojekte gefördert, diese sind definiert mit einem Projektbudget von mindestens 7,5 Mio. EUR.

Antragsteller:
Unternehmen (auch im Verbund)

Förderquote:
Bis zu 60 %

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren, vom 26. Oktober 2021 bis zum 1. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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