Erneuerbare Energien in Hamburg
Hamburg fördert ausgewählte Techniken zur Nutzung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien.
Das Bundesland hat mit einer neuen Richtlinie den Rahmen für die Förderung erneuerbarer Energien durch Zuschüsse geschaffen. In der neuen „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ ist festgelegt worden, dass Hamburger Unternehmen und Grundeigentümer sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen, antragsberechtigt sind.
Es werden ausgewählte Techniken zur Nutzung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien oder Techniken, die die Voraussetzungen dafür schaffen, gefördert. Außerdem werden energiesparende Anlagen und Anlagenteile, die in Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energien eingesetzt werden oder im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien stehen, gefördert.
Die Förderung erfolgt im Rahmen spezifischer Fördermodule, die sich jeweils auf einen Technologiebereich fokussieren werden. Aktuell ist das Modul „Erneuerbare Wärme“ offen für eine Antragseinreichung. Hier werden heizungsunterstützende Anlagen sowie Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme und/oder –kälte gefördert.
Antragsteller: Unternehmen, Grundeigentümer
Förderquote: I. d. R. über Festbetragsförderung abhängig von der einzelnen Maßnahme, z. B. 200,– €/m2 Bruttokollektorfläche für Solarthermieanlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.