Erhaltung biologischer Vielfalt
Modell- und Demonstrationsvorhaben sollen Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen in Deutschland abbauen und innovative Konzepte mit überregionalem Vorbildcharakter auch auf regionaler Ebene sollen entwickelt und umgesetzt werden. Es werden Vorhaben folgender Themenfelder gefördert:
- effiziente Erhaltung der Agrobiodiversität, insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit für zukünftige Nutzungen hinsichtlich einer nachhaltigen Erzeugung, Vermarktung sowie integrierten ländlichen Entwicklung
- verstärkte nachhaltige Nutzung von Agrobiodiversität, insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft
- Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der zuvor genannten Themenfelder
Die Vorhaben müssen Modell- und Vorbildcharakter aufweisen. Die Ergebnisse der Vorhaben sollen möglichst auch für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft nutzbar sein.
Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, weitere natürliche und juristische Personen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen
Förderquote: Unternehmen in Abhängigkeit vom Vorhaben und der Unternehmensgröße bis 80 %, Forschungseinrichtungen max. 100 %
Einreichungsfrist: Gültigkeit der Richtlinie bis zum 30.06.2021
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.