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Erhaltung biologischer Vielfalt

Modell- und Demonstrationsvorhaben sollen Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen in Deutschland abbauen und innovative Konzepte mit überregionalem Vorbildcharakter auch auf regionaler Ebene sollen entwickelt und umgesetzt werden. Es werden Vorhaben folgender Themenfelder gefördert:

  • effiziente Erhaltung der Agrobiodiversität, insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit für zukünftige Nutzungen hinsichtlich einer nachhaltigen Erzeugung, Vermarktung sowie integrierten ländlichen Entwicklung
  • verstärkte nachhaltige Nutzung von Agrobiodiversität, insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft
  • Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der zuvor genannten Themenfelder

Die Vorhaben müssen Modell- und Vorbildcharakter aufweisen. Die Ergebnisse der Vorhaben sollen möglichst auch für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft nutzbar sein.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, weitere natürliche und juristische Personen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen in Abhängigkeit vom Vorhaben und der Unternehmensgröße bis 80 %, Forschungseinrichtungen max. 100 %

Einreichungsfrist: Gültigkeit der Richtlinie bis zum 30.06.2021

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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