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Energiewende und Umweltinnovationen

Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Energiewende und Umweltinnovationen, die im Hinblick auf neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Durchführbarkeitsstudien umfassen, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung beinhalten oder eine erstmalige Anwendung und Validierung (Pilot- und Demonstrationsprojekte) darstellen.

 

Im Themenschwerpunkt „Energiewende“ werden insbesondere Vorhaben gefördert, die

  • den Ausbau und die Integration Erneuerbarer Energien unterstützen,
  • zur Entwicklung/Optimierung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien beitragen,
  • intelligente Energieverteilungssysteme ermöglichen,
  • zum regionalen Einsatz von Speichertechnologien beitragen,
  • den Energieverbrauch in Produktionsprozessen senken oder
  • die Elektromobilität stärken.

 

Der Schwerpunkt „Umweltinnovationen“ adressiert insbesondere die folgenden Themen:

  • Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen mit positiver Umweltbilanz,
  • Reduzierung von Rohstoffverbräuchen,
  • Substitution fossil-basierter durch bio-basierte Rohstoffe und Produkte,
  • Stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe / organischer Reststoffe durch Biotechnologie,
  • Sicherung des Grund- und Oberflächenwassers, Verminderung des Abwasseranfalls,
  • Erprobung neuer Verwertungsverfahren für Abfälle,
  • Reduktion des Eintrags von Schadstoffen in den Boden und in die Luft,
  • Bessere Erfassung von Umweltbelastungen durch neue Messtechnik.

 

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

 

Förderquote: Unternehmen bis 50 % (KMU bis 70 %), Forschungseinrichtungen bis 90 %

 

Einreichungsfrist: Die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich

 

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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