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02103 / 789 06-0

Energiewende im Verkehr

Neues Bundesprogramm für Verkehr, Meerestechnik, Schifffahrt und Industrie zur Gestaltung der Energiewende

Die Entwicklungen der Energie- und Verkehrsbranche sind wesentlich zur Gestaltung der Energiewende in Deutschland. Bislang wurden die einzelnen Branchen und Technologiepfade getrennt voneinander betrachtet und gefördert. Das neue Programm „Energiewende im Verkehr – Sektorkopplung durch die Nutzung strombasierter Kraftstoffe“ bietet erstmals die Chance, Zuschüsse auch für themen- bzw. branchenübergreifende Innovationsprojekte zu erhalten. Gefördert werden FuE- und Demonstrationsprojekte zu den folgenden Themen, die Berührung mit mehreren Bereichen ist ausdrücklich erwünscht:

Strombasierte Kraftstoffe und Energiesystemanalysen

  • Technologische Entwicklungen für strombasierte Kraftstoffe
  • Systemanalytische Untersuchungen

Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen (Fahrzeuge)

Innovative Antriebstechnologien für Industrieanwendungen (Großmotoren)

Maritime Systeme für alternative Kraftstoffe

  • Nutzung alternativer Kraftstoffe im Schiffsverkehr
  • Innovative Meerestechniken für Offshore-Energieerzeugungsanlagen
  • Erhöhung und Überwachung der Energieeffizienz zur Reduktion von Emissionen im realen Betrieb (verbessertes Energiemanagement)
  • Maritime Antriebssysteme für alternative Brennstoffe mit drastisch reduzierten Schadstoffemissionen

Smart Microgrids in Hafengebieten (EnEff-Hafen2050)

Antragsteller: Unternehmen sowie Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände u.a.

Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %

Einreichungsfrist: 23. Juni 2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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