UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Energieeffizienzmaßnahmen in Thüringen

In Thüringen erhalten Unternehmen Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Auf der Basis einer Beratung, die auch bezuschusst wird, werden Investitionen gefördert, die die Energieeffizienz im Unternehmen steigern.

Darüber hinaus können modellhafte Investitionsvorhaben in folgen Bereichen bezuschusst werden:

  • Energieeinsparung
  • Energieeffizienz
  • Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in Anlagen und Systemen

Die Modellvorhaben sollen

  • einem fortschrittlichen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen oder
  • eine neuartige Verfahrenskombination darstellen und
  • im technischen Sinne Demonstrationscharakter (Multiplikatoreffekt) haben.

Antragsteller: Unternehmen

Förderquote: max. 80 %

Einreichungsfrist: laufend bis zum 31.12.2020

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

28.03.2023 | Top-Thema
CirculAid – Zuschüsse für die Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen  

Förderinitiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

BEITRAG LESEN

23.03.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW

NRW: Neues Förderprogramm für Innovationen in den Lebenswissenschaften, in der Medizin und im Gesundheitswesen

BEITRAG LESEN

17.03.2023 | Top-Thema
Funding to go – Zuschüsse für Forschung, Entwicklung, Innovation

Kurzvideo „Forschung, Entwicklung und Innovation. Welche grundsätzlichen Förderchancen gibt es?“

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.