Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Sachsen-Anhalt: Förderung investiver Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zu investiven Maßnahmen in Unternehmen, die zu einer Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes durch Energieeffizienzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien führen. Beispiele für förderfähige Bereiche sind:
- Ersatz von ineffizienten Anlagen und Aggregaten,
- Wärmerückgewinnung,
- Energetische Optimierung von Teilen der Prozesskette,
- Energetische Optimierung von Druckluft- und Pumpsystemen,
- Energetische Optimierung von Heiz-, Kühl- und Vakuumsystemen,
- Energetische Optimierung von Systemen für Trocknung, Trennung und Konzentration,
- Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien,
- Heat-to-Power-Anlagen,
- Strom- und Wärmespeicher sowie
- Mess- und Regeltechnik.
Das Mindestinvestitionsvolumen muss bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 10.000 EUR und bei großen Unternehmen 100.000 EUR betragen.
Antragsteller: Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sowie Energiedienstleister, die die förderfähigen Maßnahmen im Rahmen von Energiesparcontracting für die genannten Unternehmen erbringen wollen
Förderquote: 25 – 45 % in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und der Maßnahme, maximale Fördersumme 500.000 €
Einreichungsfrist: Anträge können laufend eingereicht werden
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de