Energieeffiziente Landwirtschaft
Für einzelne Maßnahmen bis zu großen Investitionen können Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, Zuschüsse für Energieeinsparungen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhalten. Es werden nur kleine und mittlere Betriebe gefördert.
Als Einzelmaßnahmen wird die Modernisierung von elektrischen Motoren und Antrieben, Pumpen, Ventilatoren, Anlagen zur Kälteerzeugung, Wärmespeichern, Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedachung,
Einbau eines zweiten, dichtschließenden Energieschirms mit eigenem Antrieb in ein bestehendes Gewächshaus sowie die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik gefördert.
Im Rahmen einer systemischen Optimierung werden der Ersatz oder die Erneuerung von technischen Anlagen oder Anlagenteilen bezuschusst, die den Energieverbrauch verringern.
Neubauinvestitionen in Niedrigenergiegebäude erhalten Zuschüsse, bspw. für Gewächshäuser, Kulturräume, Kühllager und Trocknungsanlagen. Dabei wird nur die unmittelbar die zur Erzeugung pflanzlicher Produkte zurechenbare Gebäudefläche gefördert.
Antragsteller: Unternehmen
Förderquote: Einzelmaßnahmen 30 % (LED 15 %), systemische Optimierung max. 30 % (in Abhängigkeit der Energieeinsparung), Niedrigenergiegebäude max. 40 % (in Abhängigkeit der Energieeinsparung)
Einreichungsfrist: ständig bis zum 31.12.2018
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.