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02103 / 789 06-0

Energieeffiziente Landwirtschaft

Für einzelne Maßnahmen bis zu großen Investitionen können Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, Zuschüsse für Energieeinsparungen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhalten. Es werden nur kleine und mittlere Betriebe gefördert.

Als Einzelmaßnahmen wird die Modernisierung von elektrischen Motoren und Antrieben, Pumpen, Ventilatoren, Anlagen zur Kälteerzeugung, Wärmespeichern, Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedachung,

Einbau eines zweiten, dichtschließenden Energieschirms mit eigenem Antrieb in ein bestehendes Gewächshaus sowie die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik gefördert.

Im Rahmen einer systemischen Optimierung werden der Ersatz oder die Erneuerung von technischen Anlagen oder Anlagenteilen bezuschusst, die den Energieverbrauch verringern.

Neubauinvestitionen in Niedrigenergiegebäude erhalten Zuschüsse, bspw. für Gewächshäuser, Kulturräume, Kühllager und Trocknungsanlagen. Dabei wird nur die unmittelbar die zur Erzeugung pflanzlicher Produkte zurechenbare Gebäudefläche gefördert.

Antragsteller: Unternehmen

Förderquote: Einzelmaßnahmen 30 % (LED 15 %), systemische Optimierung max. 30 % (in Abhängigkeit der Energieeinsparung), Niedrigenergiegebäude max. 40 % (in Abhängigkeit der Energieeinsparung)

Einreichungsfrist: ständig bis zum 31.12.2018

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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