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Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

Die Förderung von Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung in industriellen Produktionsprozessen wird bis Ende 2017 verlängert.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen. Diese umfassen insbesondere

  • Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien
  • Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen bzw. Produktionsanlagen (Abwärmenutzung) innerhalb des Unternehmens (keine Einspeisung in das öffentliche Wärmenetz)
  • Sonstige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Produktionsprozessen

Im Gegensatz zur bisher gültigen Richtlinie kann nun auch die Nutzbarmachung von zurückgewonnener Energie im Unternehmen außerhalb des Produktionsprozesses als verbrauchsreduzierend angesetzt werden (z. B. Nutzung von Abwärme aus dem Produktionsprozess zur Gebäudeheizung).

Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Eigenleistungen des Antragstellers (z. B. eigene Personalkosten) sowie Maßnahmen zur Eigenstromerzeugung sind nicht förderfähig.

Die folgenden Voraussetzungen müssen für eine Antragstellung erfüllt sein:

  • Investitionsmehrkosten von mindestens 50.000 €
  • Spezifische Endenergieeinsparung bei gleichem Produktionsoutput gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre von mindestens 5 %
  • Mindestens 100 kg CO2-Einsparung pro Jahr im Verhältnis zu 100 € Investitionsmehrkosten

Antragsteller: Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Contractoren

Förderquote: bis zu 20 %, maximal 1.500.000 €

Einreichungsfrist: jeweils zum Quartalsende, letztmalig zum 31.12.2017

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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