Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse
Die Förderung von Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung in industriellen Produktionsprozessen wird bis Ende 2017 verlängert.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen. Diese umfassen insbesondere
- Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien
- Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen bzw. Produktionsanlagen (Abwärmenutzung) innerhalb des Unternehmens (keine Einspeisung in das öffentliche Wärmenetz)
- Sonstige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Produktionsprozessen
Im Gegensatz zur bisher gültigen Richtlinie kann nun auch die Nutzbarmachung von zurückgewonnener Energie im Unternehmen außerhalb des Produktionsprozesses als verbrauchsreduzierend angesetzt werden (z. B. Nutzung von Abwärme aus dem Produktionsprozess zur Gebäudeheizung).
Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Eigenleistungen des Antragstellers (z. B. eigene Personalkosten) sowie Maßnahmen zur Eigenstromerzeugung sind nicht förderfähig.
Die folgenden Voraussetzungen müssen für eine Antragstellung erfüllt sein:
- Investitionsmehrkosten von mindestens 50.000 €
- Spezifische Endenergieeinsparung bei gleichem Produktionsoutput gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre von mindestens 5 %
- Mindestens 100 kg CO2-Einsparung pro Jahr im Verhältnis zu 100 € Investitionsmehrkosten
Antragsteller: Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Contractoren
Förderquote: bis zu 20 %, maximal 1.500.000 €
Einreichungsfrist: jeweils zum Quartalsende, letztmalig zum 31.12.2017
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.