Energieeffiziente Biomasseheizwerke
Unternehmen erhalten Zuschüsse für Investitionen in neue, umweltfreundliche Biomasseheizwerke zur Wärmeerzeugung durch effiziente Verfeuerung fester Biomasse. Zusätzlich werden für energieeffiziente Maßnahmen Investitionsmehrkosten, z. B. für Abgaswärmetauscher (Economiser) und Abgaskondensationsanlagen, bezuschusst. Bei Biomasseheizwerken können als biomassespezifischer Investitionsmehraufwand bspw. Kosten für folgende Maßnahmen oder Arbeiten gefördert werden:
- Biomassespezifische Anlagenteile, wie Biomassekessel, Filteranlage, Wärmespeicher etc.
- Hydraulik
- bauliche Anlagen und Erschließung
- Planungskosten
Die Förderobergrenzen liegen für Biomasseheizwerke bei 200.000 € und für Biomasseheizwerke kombiniert mit Energieeffizienzmaßnahmen bei 250.000 €.
Antragsteller: Unternehmen, natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern)
Förderquote: max. 45 % für Biomasseheizwerke, max. 30 % für Energieeffizienzmaßnahmen
Einreichungsfrist: ständig, Gültigkeit der Förderrichtlinie bis 31.12.2018
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.