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Energie- und Umweltwirtschaft in NRW

Neue Runde des Förderwettbewerbs EnergieUmweltwirtschaft.NRW gestartet.

Im Rahmen der Leitmarktwettbewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen der Förderperiode 2014-2020 steht die nächste Frist zur Einreichung innerhalb der Bekanntmachung „EnergieUmweltwirtschaft.NRW“ an. Es werden innovative Verbundprojekte bezuschusst, die den Standort NRW für moderne Energiewirtschaft sowie für Effizienz- und Umwelttechnologien stärken und die entsprechenden Forschungspotenziale ausbauen.

Im Themenschwerpunkt „Nachhaltige Energieumwandlung, Energietransport und Energiespeicherung“ werden Projektideen aus folgenden Bereichen gefördert:

  • Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von erneuerbaren Energien
  • Projekte zur Digitalisierung der Energiewende
  • Projekte zur sektorübergreifenden Flexibilisierung des Energiesystems
  • Verbesserung der Systemintegration erneuerbarer Energien inkl. innovativer Speicher
  • Innovative Lösungen zur System- und Netzstabilität sowie für die Stromübertragung
  • Neue Geschäfts- und Tarifmodelle zur Unterstützung der Energiewende
  • Anwendungsorientierte Transformationsforschung

Der Themenschwerpunkt „Rohstoff-, Material- und Energieeffizienz“ richtet sich an Projekte aus folgenden Bereichen:

  • Material- und energieeffiziente Produktion
  • Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltige und umweltgerechte Produkte
  • Nachhaltiges Rohstoffmanagement
  • Anwendungsorientierte Transformationsforschung zur Implementierung einer Kreislaufwirtschaft

Der dritte Themenschwerpunkt „Umwelttechnogien“ fördert Projekte aus folgenden Bereichen:

  • Wasserwirtschaft (Wasserver- und -entsorgung, Analyse, Begleitung des Strukturwandels)
  • Minderungs- und Schutztechnologien (Lärmminderung, Luftreinhaltung, Bodensanierung)
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Landwirtschaft

Antragsteller: Unternehmen (insbesondere KMU) und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW

Förderquote: Unternehmen bis 50 % (kleine Unternehmen bis 80 %), Forschungseinrichtungen bis 90 %

Einreichungsfrist: 27.07.2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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