Energetische Biomassenutzung wieder gefördert
Zuschüsse für Innovationen zur kosten- und energieeffizienten Nutzung von Biomasse im Strom- und Wärmemarkt.
Das BMWi hat die FuEuI-Förderrichtlinie zur energetischen Biomassenutzung aktualisiert und ab sofort können wieder neue Projektanträge gestellt werden. Gefördert werden Entwicklungsprojekte mit Pilot- und Demonstrationscharakter von einzelnen Unternehmen oder Kooperationsverbünden. Die aktuellen Themenschwerpunkte sind:
- Technologien zur effizienten Erzeugung von Wärme aus Biomasse
- Effiziente Erzeugung von Strom aus Biomasse und dessen Integration ins Stromsystem
- Erschließung kostengünstiger Biomasserest- und Abfallstoffe außerhalb der Forst- und Landwirtschaft für die energetische Nutzung im Wärme- und Strombereich
- Neue und fortschrittliche Technologien zur effizienten Nutzung von Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
- Validierung des Marktpotenzials von Forschungsergebnissen
- Studien und Konzepte für die Energieerzeugung aus Biomasse
Allerdings werden Pilotanlagen im industriellen bzw. kommerziellen Maßstab sowie Logistikketten der Biomassebereitstellung nicht gefördert.
Antragsteller: Unternehmen, in Verbundprojekten auch Forschungseinrichtungen
Förderquote: Unternehmen 50 % (KMU bis zu 80 %), Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist: 27.09.2017 und 27.09.2018
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.