Elektronik und autonomes elektrisches Fahren
Das BMBF ändert das bisherige Programm „KMU-Innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität“.
Die neue Auslegung des Förderprogramms beinhaltet nun zusätzlich zur Elektromobilität auch den Bereich des autonomen Fahrens. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in den folgenden Themenfeldern:
Elektroniksysteme, insbesondere in den folgenden Anwendungsfeldern:
- Maschinen- und Anlagenbau,
- Automatisierungstechnik,
- Elektroindustrie,
- IKT-Wirtschaft,
- Medizintechnik sowie
- Automobilbau inklusive des automatisierten und vernetzten Fahrens.
Im Bereich autonomes elektrisches Fahren sind Entwicklungen zur Erhöhung der Leistung, Energieeffizienz, Funktionalität oder zur Senkung von Kosten gefordert. Anwendungsfelder sind z. B.:
- Beiträge zu neuartigen Fahrzeugkonzepten,
- Antriebssysteme,
- elektronische Fahrzeugkomponenten und -systeme (inklusive Leistungselektronik) sowie
- funktionsintegrierte und/oder modulare Komponenten für die Elektromobilität.
Es handelt sich um eine Bekanntmachung der Förderinitiative KMU-innovativ, die auch größere mittelständische Unternehmen (Mitarbeiterzahl bis 1.000, Jahresumsatz bis 100 Mio. Euro) adressiert.
Antragsteller: Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Förderquote: Unternehmen bis zu 60 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist: jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Jahres
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.