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02103 / 789 06-0

Elektronik und autonomes Fahren

Förderung von Elektronikthemen u.a. in der Automatisierung oder der intelligenten Mobilität

Das BMBF verfolgt mit der neuen Bekanntmachung das Ziel, KMU effizienter in der Spitzenforschung in den Bereichen Elektronik und autonomes und vernetztes Fahren zu unterstützen. Dies kann u. a. in Bereichen der FuE für innovative Sensorik, Aktorik, Aufbau- und Verbindungstechnik, Komponenten und Systemintegrationslösungen erfolgen.

Projekte müssen sich auf ein Anwendungsfeld konzentrieren, dass in dem Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2016 bis 2020 „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“ benannt ist. Dazu gehören unter anderem der Maschinen-und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, Elektroindustrie, IKT-Wirtschaft, Medizintechnik sowie die Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens.

Es werden sowohl Einzelprojekte von KMU sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU sowie Forschungseinrichtungen gefördert.

Antragsteller:  KMU, Forschungseinrichtungen

Förderquote:  KMU 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %

Einreichungsfristen:  15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres bis 2023

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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