Elektromobilität und Antriebstechnologien
Im Freistaat Bayern erhalten Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Verbundvorhaben Zuschüsse für die Erforschung und Entwicklung sowie Innovationen im Bereich der Elektromobilität und innovativen Antriebstechnologien für mobile Anwendungen einschl. hierzu erforderlicher Teilsysteme und Komponenten. Gefördert werden insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
- Elektrische Antriebe
- Tank- und Speichertechnologien, insbesondere Batterietechnologien
- Sicherheitstechnik
- Motorentechnologie
- Getriebetechnologie
- Verbrauchs- und Abgasmodifizierung
- Hybridtechnologien
- Energiemanagement
- Technologiestudien
In den Vorhaben sollen Unternehmen, möglichst mehrere entlang der Wertschöpfungskette, untereinander oder mit Forschungseinrichtungen kooperieren. Voraussetzungen für eine Förderung sind Sitz oder Niederlassung aller Projektpartner sowie die Durchführung wesentlicher Teile des Vorhabens im Freistaat Bayern.
Antragsteller: Bayrische Unternehmen und bayrische Forschungseinrichtungen
Förderquote: Unternehmen max. 50 %, Forschungseinrichtungen auch höhere Förderquoten, Gesamtförderquote max. 50 %
Einreichungsfrist: Gültigkeit der Richtlinie bis 31.12.2018
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.