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Einsatz künstlicher Intelligenz im Fahrzeug

Im Rahmen des BMWi-Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ werden anwendungsorientierte FuE-Projekte zum Thema „Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für das Fahrzeug der Zukunft“ gefördert. Hierdurch soll der Technologiereifegrad in der Fahrzeugentwicklung und -automatisierung erhöht werden. Das Programm fokussiert die folgenden Themenbereiche:

  • KI-Verfahren für automatisierte Fahrfunktionen (z.B. Computer Vision oder Natural Language Processing),
  • KI-Verfahren für einen optimierten Betriebszustand und eine energieeffiziente Betriebsstrategie (z.B. zur Einstellung bestmöglicher Schaltzeit- bzw. Einspritzzeitpunkte in Echtzeit oder für Predictive Maintenance),
  • KI-Verfahren in der Fahrzeugentwicklung (bspw. bei der Auslegung und Auswertung des Betriebsverhaltens des Fahrzeuges oder des Antriebstrangs oder bei der funktionalen Absicherung der Bauteilqualität im Produktionsprozess).

Der Förderaufruf soll zur Einführung und Anwendung zentraler Innovationen der KI in der deutschen Fahrzeugindustrie beitragen und zu einer Beschleunigung von Produktentwicklungen und Produktionsprozessen führen.

Antragsteller: gewerbliche Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderquote: bis zu 50 % für Unternehmen, bis zu 100 % für Forschungseinrichtungen im Bereich der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit.

Einreichungsfrist: Skizzeneinreichung 1. Runde: 29.02.2020, 2. Runde 31.08.2020

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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