Distr@l fördert themenoffen anwendungsbezogene Einzel- und Verbundvorhaben, die den Stand der digitalen Technik erhöhen. Es gibt die folgenden Förderlinien:
Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien
Gefördert werden Potenzialanalysen, Ressourcenprüfung oder Erfolgsprognosen, ebenso die unabhängige Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug sowie Tätigkeiten, um festzustellen, welche Ressourcen für die Durchführung eines Vorhabens erforderlich sind und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben voraussichtlich aufweist.
Förderlinie 2: Digitale Innovationsprojekte
- Förderlinie 2A: Digitale Produktinnovationen
Förderung der Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
- Förderlinie 2B: Digitale Prozessinnovationen
Gefördert werden die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion, die Optimierung der Wertschöpfungskette bzw. digitaler Prozesse und/oder die Umsetzung erfolgreicher Prozesse oder einer messbaren digitalen Transformation.
- Förderlinie 2C: Digitale Pioniere
Förderung der Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen im Unternehmen bzw. Untersuchung dieser auf ihre Eignung im betrieblichen Umfeld. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft.
Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung
Förderfähig sind Wissens- und Transferprojekte, um die Erkenntnisse aus wirtschaftsnaher Forschung im Bereich Digitalisierung sichtbar und nutzbar zu machen. Das Vorhaben aus dem Bereich der Digitalisierung darf keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen
Förderlinie 4: Validierungs-/Wachstumsförderung
- Förderlinie 4A: Validierung
Förderung der praxisorientierten Validierung von Forschungsergebnissen mit dem Ziel, diese in die wirtschaftliche Anwendung zu bringen.
- Förderlinie 4B: Wachstum
Gefördert wird die Umsetzung innovativer Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial und damit die Chance, Innovationssprünge bzw. signifikante Weiterentwicklungen des vorhandenen Produkt-/Dienstleistungsportfolios im digitalen Kontext auszulösen und so einen signifikanten Entwicklungsschritt im jungen Unternehmen/Start-up umzusetzen. Im Auswahlverfahren werden Start-ups, die eine Neueinstellung planen, besonders berücksichtigt.
Antragsteller:
Förderlinie 1: KMU sowie Hochschulen und Forschungsreinrichtungen
Förderlinie 2: KMU einzeln oder im Verbund mit Hochschulen und Forschungsreinrichtungen
Förderlinie 3: Hochschulen und Forschungsreinrichtungen
Förderlinie 4A: Hochschulen mit Unternehmen als assoziierte Partner
Förderlinie 4B: Unternehmen, die nicht länger als acht Jahre am Markt sind
Förderquote:
Abhängig von der Förderlinie und der Art des Vorhabens
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag)
Förderlinie 1-3: 22. Januar 2023 und 10. April 2023
Förderlinie 4: 8. Januar 2023 und 2. April 2023
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter