UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Distr@l

Distr@l fördert themenoffen anwendungsbezogene Einzel- und Verbundvorhaben, die den Stand der digitalen Technik erhöhen. Es gibt die folgenden Förderlinien:

Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien
Gefördert werden Potenzialanalysen, Ressourcenprüfung oder Erfolgsprognosen, ebenso die unabhängige Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug sowie Tätigkeiten, um festzustellen, welche Ressourcen für die Durchführung eines Vorhabens erforderlich sind und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben voraussichtlich aufweist.

Förderlinie 2: Digitale Innovationsprojekte

  • Förderlinie 2A: Digitale Produktinnovationen
    Förderung der Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
  • Förderlinie 2B: Digitale Prozessinnovationen
    Gefördert werden die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion, die Optimierung der Wertschöpfungskette bzw. digitaler Prozesse und/oder die Umsetzung erfolgreicher Prozesse oder einer messbaren digitalen Transformation.
  • Förderlinie 2C: Digitale Pioniere
    Förderung der Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen im Unternehmen bzw. Untersuchung dieser auf ihre Eignung im betrieblichen Umfeld. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft.

Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung
Förderfähig sind Wissens- und Transferprojekte, um die Erkenntnisse aus wirtschaftsnaher Forschung im Bereich Digitalisierung sichtbar und nutzbar zu machen. Das Vorhaben aus dem Bereich der Digitalisierung darf keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen

Förderlinie 4: Validierungs-/Wachstumsförderung

  • Förderlinie 4A: Validierung
    Förderung der praxisorientierten Validierung von Forschungsergebnissen mit dem Ziel, diese in die wirtschaftliche Anwendung zu bringen.
  • Förderlinie 4B: Wachstum
    Gefördert wird die Umsetzung innovativer Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial und damit die Chance, Innovationssprünge bzw. signifikante Weiterentwicklungen des vorhandenen Produkt-/Dienstleistungsportfolios im digitalen Kontext auszulösen und so einen signifikanten Entwicklungsschritt im jungen Unternehmen/Start-up umzusetzen. Im Auswahlverfahren werden Start-ups, die eine Neueinstellung planen, besonders berücksichtigt.

Antragsteller:
Förderlinie 1: KMU sowie Hochschulen und Forschungsreinrichtungen
Förderlinie 2: KMU einzeln oder im Verbund mit Hochschulen und Forschungsreinrichtungen
Förderlinie 3: Hochschulen und Forschungsreinrichtungen
Förderlinie 4A: Hochschulen mit Unternehmen als assoziierte Partner
Förderlinie 4B: Unternehmen, die nicht länger als acht Jahre am Markt sind

Förderquote:
Abhängig von der Förderlinie und der Art des Vorhabens

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag)
Förderlinie 1-3: 22. Januar 2023 und 10. April 2023
Förderlinie 4: 8. Januar 2023 und 2. April 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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