Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs(FuE)- Vorhaben zur industriellen Nutzung von CO2 als Kohlenstoffquelle. Die Vorhaben müssen eine deutliche Innovationshöhe aufweisen und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen.
Die FuE-Vorhaben sollen sich auf grundlegend neue, potenziell disruptive Ansätze fokussieren. Förderfähig sind ebenfalls Vorhaben, die bereits weiter entwickelte Technologien im Demonstrationsmaßstab erproben. Dabei können hybride Konzepte, Forschung an den Schnittstellen zwischen Disziplinen interessant sein, ebenso wie die Nutzung modernster Methoden zum Beispiel aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Industriellen Nutzung von CO2 – Mögliche Produkte, Prozesse oder Fragestellungen umfassen bspw.:
- Kunststoffe und deren Monomere, beispielsweise Polycarbonate, Ethylen, Propylen und weitere;
- Fein- und Plattformchemikalien, beispielsweise Alkohole, Aldehyde, Säuren und weitere Kohlenwasserstoffe;
- Synthesegas, weitere Olefine, Kraftstoffe, Harnstoff;
- Mineralisierungsprodukte, beispielsweise Karbonate (Lithiumkarbonat, Kalziumkarbonat) aus verschiedenen Gesteinen, Altbeton oder industriellen Rückständen (Aschen, Flugaschen, Schlacken, Abraum);
- die Identifikation, Analyse und Optimierung neuer Katalysatoren (photo-, photo-elektro-, organokatalysiert) oder Katalysator-Systeme zum Beispiel für die CO2-Reduktion, jeweils für konkrete Anwendungen;
- neue Verfahren zur CO2-Nutzung durch alternative Energiebereitstellung mittels Laser, Plasma oder der Sonne, elektrochemische Verfahren, solarthermische Verfahren und weitere;
- neuartige Ansätze, die Direct Air Capture- (DAC) und CCU-Anlagen koppeln wollen;
- Hebung von Synergien zwischen CCU-Ansätzen und der Kohlenstoffbereitstellung durch Recycling;
- Vorschläge für eine besonders flächensparende, integrierte Herstellung von Chemikalien.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften oder Nichtregierungsorganisationen, als Einzelvorhaben oder im Verbund
Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Gebietskörperschaften oder Nichtregierungsorganisationen bis zu 90 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 30. April 2025
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