UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Digitalisierung für die Mobilität

Innovationen für ein zukunftsfähiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung

Ziel des Programms ist die Steigerung der Verkehrssicherheit und eine effiziente und emissionsreduzierende Mobilität sowie gesellschaftliche Teilhabe. Gefördert werden hierzu anwendungsnahe Innovationsprojekte im Bereich der Digitalisierung einschließlich Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr. Das Programm adressiert das automatisierte Fahren in höheren Automatisierungsstufen bis hin zum fahrerlosen Fahren sowie die Vernetzung im Straßenverkehr in komplexen Anwendungsfällen, auch unter Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz.

Unterstützt werden komplexe Vorhaben des kooperativen, automatisierten und vernetzten Fahrens, die Fragen zur V2X-Kommunikation sowie Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern, zur Mensch-Maschine-Schnittstelle, zum Verkehrsmanagement, zur Datensicherheit und zu Einführungsstrategien für den Regelbetrieb aufgreifen.

Für komplexe Verkehrsszenarien soll die praxisorientierte Nutzung der Lösungen in realen Verkehrsumgebungen untersucht und entsprechende Einführungsstrategien ent­wickelt werden.

Die potenziellen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesellschaft in den Bereichen Sicherheit, Umwelt und Verkehr können ebenfalls gefördert werden.

Antragsteller: Unternehmen, Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen und in einem Verbundprojekt auch unselbstständige Bundesbehörden mit FuE-Aufgaben

Einreichungsfrist: Zweistufiges Antragsverfahren (erst Skizze, dann Antrag). Es sind mehrere Einreichungsfristen geplant, zunächst können bis zum 26.04.2019 Skizzen eingereicht werden. Für diese erste Runde stehen 53 Mio. € zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103-789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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