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02103 / 789 06-0

Digitalisierung des Einzelhandels

Zuschuss für innovative Maßnahmen zur Stärkung des digitalen und stationären Einzelhandels

Der Einzelhandel unterliegt aktuell erheblichen strukturellen Veränderungen – der Online-Handel ist Wachstumstreiber der Branche, das stationäre Geschäft löst sich immer weiter aus der lokalen Umgebung. Die Fördermaßnahme dient der Umsetzung innovativer und digitaler Maßnahmen, um den stationären Einzelhandel zukunftsfähig zu gestalten und durch neue Angebote für Innenstädte, Mittelzentren und ländliche Regionen den Handel zu beleben.

Gefördert werden Projekte, die auf einen konkreten Einzelhandelsstandort ausgerichtet sind und innerhalb von max. 24 Monaten realisiert werden können. Der Fokus der aktuellen Förderrunde liegt auf der Nutzung digitaler Anwendungen vor Ort durch Einzelhändler und Kooperationen. Projektideen können bspw. folgende Aspekte umfassen:

  • Digitalisierung der IT-Infrastruktur im Einzelhandel, z.B. des internen Bestell- und Warenwirtschaftssystems
  • Virtual Reality integrieren
  • Nutzung von Mobile Communication und Social Media bei der Umsetzung innovativer Angebote
  • Lösungen mit der Immobilienwirtschaft einrichten, z.B. für innovative Ladenflächen
  • Künstliche Intelligenz und Cloud Dienste für den stationären Handel nutzbar machen

Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte entlang der Wertschöpfungskette.

Antragsteller: Unternehmen aus dem Handel und beteiligten Branchen (z.B. IT, Logistik, Gastronomie), Kommunen, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Forschungseinrichtungen u.a.

Förderquote: Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 80 %, Großunternehmen bis 70 %

Einreichungsfrist: 01. August 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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