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Digitalisierung der Wirtschaft

Baden-Württemberg startet Ideenwettbewerb für Transferprojekte der industriellen Digitalisierung.

Projekte mit dem Ziel, vorhandene Erkenntnisse im Bereich Digitalisierung für die kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg möglichst effizient sichtbar und nutzbar zu machen, werden durch Zuschüsse unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf Projekten, die diesen Transfer beschleunigen können und Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützen können. Zum Beispiel durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Veranstaltungsformate zum Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und zwischen Unternehmen. Auch unterstützt werden kann die Entwicklung und Umsetzung internetbasierter Transferansätze oder der Aufbau von Demonstratoren zum Aufzeigen wirtschaftlicher Umsetzungsmöglichkeiten und möglicher Anwendungsbereiche.

Die Themenbereiche sind hierbei sehr vielfältig und erstrecken sich auf alle Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft, z.B.:

  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen
  • Digitale Geschäftsmodelle und digitale Plattformen
  • Digitalisierung von Vertriebswegen
  • Online-Marketing
  • Elektronische Beschaffung (E-Procurement)
  • Industrie 4.0
  • Smart Services
  • E-Health
  • Smart Home and Living

Gefördert werden Vorhaben einzelner Antragsteller und Kooperationen mehrerer Partner.

Antragsteller: Forschungseinrichtungen, Technologietransfereinrichtungen, Kammern, Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Cluster-Initiativen und landesweite Netzwerke, Berufliche Bildungseinrichtungen

Förderquote: 70 %

Einreichungsfrist: 16.10.2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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