UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Digitalisierung der Automobilindustrie

Gegenstand der Förderung sind strategisch orientierte, industriegetriebene, vorwettbewerbliche Verbundforschungsprojekte.
Diese müssen Innovationen in einem der folgenden Themenbereiche verfolgen:
a) Elektronik für moderne E/E-Fahrzeugarchitekturen
b) Automotive Supercomputing Plattform
c) Methoden und Werkzeuge für die Softwareentwicklung in automobilen „Systems of Systems“

Zusätzlich sollen mindestens zwei dieser Querschnittsthemen adressiert werden:

  • Einsatz von innovativen sowie leistungsfähigen und gegebenenfalls nachweisbaren KI-Methoden sowie Methoden des verteilten Rechnens;
  • Robustheit, Resilienz sowie Self-X-Eigenschaften zur Sicherstellung der Ausfallsicherheit;
  • Berücksichtigung der Aspekte Modularität, Agilität, Update-/Upgrade-Fähigkeit, Interoperabilität und Skalierbarkeit auf System- und Komponentenebene (Plug&Play-Fähigkeit);
  • Realisierung einer echtzeitfähigen bzw. echtzeitnahen Datenverarbeitung;
  • Bereitstellung von Open Source und Open Standards für eine freie Zugänglichkeit zu Wissen, Modellen und Methoden zur Ermöglichung eines breiten Marktzugangs; Einbeziehung weiterer Merkmale der Nachhaltigkeit (z. B. Reparatur- und Wartungsfähigkeit, Langlebigkeit, Kreislaufwirtschaft, vielseitige Nutzbarkeit etc.).

Gefördert werden strategische Verbundforschungsprojekte, die sich durch ein wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko sowie eine Breitenwirksamkeit auszeichnen.
Reine Grundlagenforschung sowie Einzelvorhaben sind von der Förderung ausgenommen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 60 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Januar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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