Digitaler und stationärer Einzelhandel
NRW: Verschiedene Formen des Handels sollen durch Entwicklungen in der Digitalisierung gestärkt werden.
Gefördert werden innovative Konzepte, die den Handel vor Ort sowie die zentralen Handelsstandorte in Innenstädten und Zentren stärken und sichern. Besonders erwünscht sind Verbundvorhaben, die überwiegend von Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern durchgeführt, finanziert und durch Dritte unterstützt werden. Projektideen können bspw. folgende Aspekte umfassen:
- Stärkung und Digitalisierung des stationären Einzelhandels
- Verbindung digitaler Lösungen mit stationären Elementen, zur Anreicherung und Verbesserung des Einkaufserlebnisses oder der Unternehmensprozesse
- Steigerung der Attraktivität und Funktionalität der Innenstädte und Zentren mit Bezug auf die gesellschaftliche Bedeutung des Einzelhandels und dessen Beitrag zur Quartiersentwicklung
- Bewältigung der besonderen Herausforderungen von urbanen Zentren oder ländlichen Räumen mit dem Ziel der Sicherstellung der Versorgungsfunktion
Bevorzugt werden Verbundprojekte unterschiedlicher Unternehmen (auch Start-ups) entlang der Wertschöpfungskette unter Einbindung von Verbänden/Vereinen, Kommunen und/oder Forschungseinrichtungen.
Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe
Antragsteller: Unternehmen, Kommunen, Vereine, Verbände, Forschungseinrichtungen
Förderquote: 50 %
Einreichungsfrist: 26.04.2018
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de