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Digitale Transformation: Bildung für Kinder und Jugendliche

Die MINT-Bildung ist der Schlüssel für die Gestaltung der digitalen Transformation und des technologischen Wandels. Sie baut auf der Neugier und Begeisterung von Kindern und Jugendlichen für MINT-Themen auf und führt zu einem vertieften Verständnis für technische und naturwissenschaftliche Zusammenhänge. Dieses Verständnis ermöglicht die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit großen gesellschaftlichen Herausforderungen und trägt zur deren Bewältigung bei. Es erleichtert eine berufliche oder akademische Ausbildung in diesem Bereich und ist zugleich entscheidend für die wirtschaftliche Leistungs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands und Europas.

Mit dem MINT-Aktionsplan trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dazu bei, die MINT-Bildung zu stärken. Dabei setzt das BMBF auf die Vernetzung bestehender sowie die Entwicklung neuer Initiativen und auf die Forschung.

Mit dieser Förderrichtlinie wird nun die Forschung zur MINT-Bildung adressiert. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die MINT-Bildung unter Berücksichtigung von Chancengleichheit und gesellschaftlichem Wandel zu stärken. Dazu sollen insbesondere:

  • die Praxisrelevanz der Forschung erhöht und der Transfer der Forschungserkenntnisse in die Praxis verbessert werden;
  • die MINT-Bildung durch die Weiterentwicklung eines fächer- und akteursübergreifenden Ansatzes bereichert und Veränderungen angestoßen werden und
  • die Akteure der inner- und außerschulischen MINT-Bildung in die Lage versetzt werden, die Qualität der Angebote zu verbessern, Bildungsungleichheiten effektiv entgegenzuwirken und eine Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Chancengleichheit von Mädchen und jungen Frauen, von Kindern und Jugendlichen mit Inklusionsbedarf, aus bildungsfernen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund.

Zur Umsetzung der Förderziele fördert das BMBF im Rahmen dieser Bekanntmachung:

  • praxisorientierte Forschungsprojekte (a)
  • Reviewstudien (b)
  • und ein Metavorhaben (c).

    a) Praxisorientierte Forschungsprojekte
    Themenbereich 1: Entwicklung fächerübergreifender Ansätze in der MINT-Bildung
    Themenbereich 2: Gelingensbedingungen für die Entwicklung und Vermittlung von MINT-Kompetenzen im 21. Jahrhundert
    Themenbereich 3: Zusammenwirken von außerschulischer und schulischer MINT-Bildung

    b) Reviewstudien
    Ergänzend zu den praxisorientierten Forschungsprojekten werden Forschungssynthesen (Reviewstudien) gefördert, welche den internationalen Forschungsstand aus den drei in a) dargestellten Themenbereichen auswerten, einordnen und für den deutschen Kontext nutzbar machen.

    c) Metavorhaben
    Um die Entwicklung eines gemeinsamen, handlungsleitenden fächer- und akteursübergreifenden Verständnisses von MINT-Bildung im digitalen Zeitalter auszuarbeiten und die Forschungsprojekte im Hinblick auf diese Themenstellung zu vernetzen und zu unterstützen, soll ein Metavorhaben gefördert werden.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen. Unternehmen können nur dann gefördert werden, wenn sie Teil eines von einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung koordinierten Verbundprojekts sind.

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 80 %
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist: zweistufiges Verfahren (Skizze + Antrag), bis zum 31. Mai 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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