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Digitale Leistungen zur Familienunterstützung

Sachsen: Moderne Informations- und Kommunikationstechnik kann Familien intelligent entlasten.

Durch die Verwendung innovativer digitaler Dienste soll die Anzahl sächsischer Unternehmen erhöht werden, die familienfreundliche Maßnahmen einleiten und umsetzen. Das Land vergibt Zuschüsse für die Entwicklung, Erprobung, Anwendung und Evaluierung innovativer digitaler Dienste zur Verbesserung des Zugangs zu zuverlässigen und bezahlbaren familienentlastenden Angeboten. Auch die erfolgreiche Begleitung von Unternehmen bei der Einführung und Nutzung dieser digitalen Dienste kann Projektinhalt sein. Unternehmen können zudem bei der Aufstellung von Maßnahmenplänen für die Inanspruchnahme familienunterstützender Leistungen für Beschäftigte unterstützt werden.

Die Potenziale innovativer Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Zugang zu Produkten, Leistungen und Verfahren und Information dazu sind ebenso zu erschließen, wie die Potenziale zur Verfahrensvereinfachung.

Antragsteller: Träger, KMU und Unternehmen der Sozialwirtschaft, mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen

Förderquote: bis zu 80 %

Einreichungsfrist: 11.08.2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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