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Digitale Daten als Wirtschaftsfaktor

Projektvorschläge zur intelligenten Nutzung von Daten im Bereich der digitalen Technologien gesucht.

Der aktuelle Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen des Fachprogramms „Digitale Technologien“ adressiert die Erforschung und Entwicklung von Lösungen, um Daten intelligent zu nutzen, sicher und rechtskonform zu verwerten und sie als eigenständiges Wirtschaftsgut zu behandeln. Die Projekte sollen hierbei auf neuartige Basistechnologien wie KI-basierte Systeme, innovative Datensysteme oder Verfahren zur sicheren Nutzung von Daten in verteilten Systemen (z. B. Distributed Ledger Technologie – DLT) aufsetzen. Zudem sollen die Projektergebnisse einen Beitrag zur digitalen Transformation der Wirtschaftsbereiche Produktion, Energie, Logistik, Mobilität oder Gesundheit leisten.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen; förderfähig sind Verbünde zwischen drei und fünf Partnern

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 03. April 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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