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Digitalbonus.Bayern

Bayern: Unterstützung der Digitalisierung und der Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen

Ziel des Digitalbonus ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei der digitalen Transformation und den hierzu notwendigen Investitionsentscheidungen zu unterstützen. Förderfähig sind

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Maßnahmen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Ein Projektbeginn auf eigenes Risiko ist mit Einreichung des Förderantrags möglich.

Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Bayern

Förderquote:

Digitalbonus Standard: Zuschuss bis zu 50 %, Förderung max. 10.000 EUR

Digitalbonus Plus (hoher Innovationsgehalt): Zuschuss bis zu 50 %, Förderung max. 50.000 EUR

Digitalbonus Kredit (Maßnahmen > 200.000 EUR): zinsgünstiges Darlehen mit einmaligem Zinszuschuss; Zinssatz, Laufzeit und Tilgung werden mit Darlehenszusage festgelegt

Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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