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Deutsch-Tschechische Technologiekooperation

Zur Stärkung des europäischen Forschungsraums fördert das BMBF bilaterale Technologiekooperationen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik. Die strategische Projektförderung bezieht sich auf Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beider Länder, sowie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Gefördert wird die Zusammenarbeit in FuE-Projekten zur Entwicklung innovativer, kommerzieller Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für den deutschen, tschechischen und gesamt-europäischen Markt. Schwerpunktthemen der Förderung sind:

  • fortgeschrittene Nanotechnologien,
  • neue Materialien, insbesondere für den Leichtbau,
  • Digitalisierung für Mobilität 4.0 und Industrie 4.0.

Antragsteller: Unternehmen (nur KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen. Die Projekte müssen mindestens mit je einer Einrichtung in Deutschland und der Tschechischen Republik bearbeitet werden.

Förderquote: Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % für Unternehmen, sowie bis zu 100 % für Forschungseinrichtungen im Bereich der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit. Der Zuschuss ist auf 400.000 € für eine Laufzeit von max. 36 Monaten beschränkt.

Einreichungsfrist: Skizzeneinreichung in Deutschland spätestens zum 31.3.2020 in englischer Sprache

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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