Demonstratoren zur individualisierten Medizin
Nachweis der Anwendbarkeit systemmedizinischer Ansätze in der individualisierten Medizin wird gefördert.
Im Rahmen des Förderkonzepts „e:Med – Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin“ fokussiert die aktuelle Bekanntmachung „Demonstratoren zur Individualisierten Medizin“ interdisziplinäre, klinikgetriebene Pilotprojekte mit bis zu sechs Verbundpartnern, in denen der direkte Nutzen systemmedizinischer Ansätze in der individualisierten Medizin belegt und eine Perspektive für einen möglichen Routineeinsatz systemmedizinischer Forschung im klinischen Alltag demonstriert wird.
Unter Systemmedizin wird in diesem Zusammenhang eine systemorientierte Herangehensweise zur Erforschung komplexer physiologischer und pathologischer Prozesse verstanden, um damit Grundlagen für die Entwicklung innovativer Verfahren für Diagnostik, Therapie und Prävention zu schaffen. Die Untersuchung der Eigenschaften komplexer biologischer Systeme erfolgt hierbei schwerpunktmäßig unter Nutzung anspruchsvoller analytischer und rechnergestützter Methoden.
In den geförderten Vorhaben sollen anhand von Demonstratorprojekten der Nutzen und die Praktikabilität systemmedizinischer Entscheidungssysteme sowie die Relevanz von Modellen für Risikobewertungen und Verlaufsprognosen im klinischen Alltag nachgewiesen werden. Eine klinische Prüfung der Ergebnisse an kleinen Patientengruppen wird dabei begrüßt. Thematisch können hier beispielsweise die folgenden Fragestellungen behandelt werden:
- Validierung einer auf systemmedizinischen Methoden und entsprechenden Biomarkern basierenden Diagnostik,
- Indikationserweiterung bestehender Therapien auf Grundlage systemmedizinischer Ansätze,
- Entwicklung neuer Konzepte zur Risikoabschätzung von Patientenkollektiven,
- Verbesserte Vorhersage von Therapieerfolgen,
- Entwicklung medizinischer Software (z. B. Entscheidungshilfesysteme).
Voraussetzung für eine Förderung ist die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Datensätze aus Hochdurchsatz- und/oder Bildgebungsverfahren sowie die Verfügbarkeit entsprechender systemmedizinischer Modelle, die existierenden Standards nachweislich entsprechen. Zudem muss der Zugang zu entsprechenden Daten und/oder Patientenkollektiven vorhanden sein.
Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken bis 100 %
Einreichungsfrist: 15. August 2018
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de