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02103 / 789 06-0

Demonstrationsprojekte Smart Grid und Speicher

Das Bundesland fördert Projekte zur beispielhaften Anwendung von Smart Grid Konzepten mit denen innovative Technologien, Verfahren und Prozesse insbesondere auf Ebene der lokalen und regionalen Verteilnetze zum Einsatz gebracht werden. Ziel ist es, ein intelligentes Energiemanagement mit möglichst hohem Anteil erneuerbarer Energien ohne Verlust an Stabilität und Zuverlässigkeit der Energieversorgung zu erreichen. Gefördert werden auch die Installation und der Betrieb der hierfür benötigten Technologien und Verfahren mit dem Ziel, deren technische Eignung sowie ihren sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb zu demonstrieren.

 Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Städte und Gemeinden, Zweckverbände

Förderquote: Unternehmen 25 bis 40 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %, andere bis zu 40 %. Die Förderhöhe ist auf 400 T€ pro Projekt begrenzt.

Einreichungsfrist: Anträge können immer zum 15. April und 15. Oktober eingereicht werden. Die erste Einreichungsfrist ist bis zum 15. Mai 2015 verlängert worden. Letze Einreichungsfrist ist der 15. April 2019.

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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