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Demonstration CO2-armer Technologien

Inhalt

Der erste Call des EU-Innovation Fund will hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert fördern, die zu erheblichen Emissionsminderungen führen können. Inhalt der geförderten Projekte ist die Demonstration des wirtschaftlichen Betriebs einzigartiger Projekte aus den Bereichen energieintensive Industrie, erneuerbare Energien, Energiespeicherung sowie Kohlenstoff-Abscheidung und -speicherung bzw. –abscheidung und –nutzung (CCS/CCU).

Der Fonds fördert darüber hinaus Querschnittsprojekte zu innovativen kohlenstoffarmen Lösungen, die in mehreren Sektoren zu Emissionsminderungen führen, beispielsweise durch industrielle Symbiose.

Die Projekte werden basierend auf ihrer Wirksamkeit bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen, ihrem Innovationsgrad, der Projektreife, der Skalierbarkeit und der Kosteneffizienz des Vorhabens ausgewählt. Um als Demonstrationsprojekt gefördert werden zu können, müssen die Technologien oder Prozesse über einen reinen Machbarkeitsnachweis hinaus entwickelt sein und kurz vor der großtechnischen Umsetzung stehen. Reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder Projekte, die ausschließlich dem Upscaling oder der Markteinführung zuzurechnen sind, werden nicht gefördert.

Die Antragstellung erfolgt zweistufig, ein Antrag zur ersten Stufe muss bis zum 29.10.2020 eingereicht werden. Ausgewählte Projekte werden dann zur 2. Stufe eingeladen und müssen einen erweiterten Antrag bis zum 23.06.2021 einreichen.  Bezuschusst werden die mit der Innovation verbundenen zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten. In diesem ersten Call werden nur Großprojekte gefördert, diese sind definiert mit einem Projektbudget von mindestens 7,5 Mio. EUR. Zwischen 2020 und 2030 sollen weitere Calls veröffentlicht werden, welche dann auch Projekte mit Kapitalkosten unter 7,5 Mio. EUR ansprechen werden. Hier ist dann ein vereinfachtes, einstufiges Antragsverfahren geplant.

Antragsteller: Einzelne Unternehmen oder Unternehmensverbünde

Förderquote: 60 %

Einreichungsfrist: 29. Oktober 2020

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.