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Demonstration CO2-armer Technologien

Der erste Call des EU-Innovation Fund will hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert fördern, die zu erheblichen Emissionsminderungen führen können. Inhalt der geförderten Projekte ist die Demonstration des wirtschaftlichen Betriebs einzigartiger Projekte aus den Bereichen energieintensive Industrie, erneuerbare Energien, Energiespeicherung sowie Kohlenstoff-Abscheidung und -speicherung bzw. –abscheidung und –nutzung (CCS/CCU).

Der Fonds fördert darüber hinaus Querschnittsprojekte zu innovativen kohlenstoffarmen Lösungen, die in mehreren Sektoren zu Emissionsminderungen führen, beispielsweise durch industrielle Symbiose.

Die Projekte werden basierend auf ihrer Wirksamkeit bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen, ihrem Innovationsgrad, der Projektreife, der Skalierbarkeit und der Kosteneffizienz des Vorhabens ausgewählt. Um als Demonstrationsprojekt gefördert werden zu können, müssen die Technologien oder Prozesse über einen reinen Machbarkeitsnachweis hinaus entwickelt sein und kurz vor der großtechnischen Umsetzung stehen. Reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder Projekte, die ausschließlich dem Upscaling oder der Markteinführung zuzurechnen sind, werden nicht gefördert.

Die Antragstellung erfolgt zweistufig, ein Antrag zur ersten Stufe muss bis zum 29.10.2020 eingereicht werden. Ausgewählte Projekte werden dann zur 2. Stufe eingeladen und müssen einen erweiterten Antrag bis zum 23.06.2021 einreichen.  Bezuschusst werden die mit der Innovation verbundenen zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten. In diesem ersten Call werden nur Großprojekte gefördert, diese sind definiert mit einem Projektbudget von mindestens 7,5 Mio. EUR. Zwischen 2020 und 2030 sollen weitere Calls veröffentlicht werden, welche dann auch Projekte mit Kapitalkosten unter 7,5 Mio. EUR ansprechen werden. Hier ist dann ein vereinfachtes, einstufiges Antragsverfahren geplant.

Antragsteller: Einzelne Unternehmen oder Unternehmensverbünde

Förderquote: 60 %

Einreichungsfrist: 29. Oktober 2020

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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