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Thüringen vergibt Zuschüsse zur Unterstützung von innovativen Entwicklungen von Unternehmen.
Beitrag lesenNRW: Die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen für Forschung und Entwicklung wird unterstützt.
Beitrag lesenDas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Einführung von Energiemanagementsystemen zur kontinuierlichen und systematischen Umsetzung von Energieeinsparpotenzialen.
Beitrag lesenKleine und mittlere Unternehmen erhalten für innovative Projekte Zuschüsse vom Bundeswirtschaftsministerium.
Beitrag lesenInnovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen werden vom Bund thematisiert.
Beitrag lesenIhre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.
Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.
Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.
Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.
Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.