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Kategorie: Archiv

Klimaschutz

Vom Material zur Innovation

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Biologisierung der Technik: Bioinspirierte Material- und Werkstoffforschung

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Klimaschutz

Förderung klimaneutraler Biochtech-Produkte

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CO2 und C1-Verbindungen als nachhaltige Rohstoffe für die industrielle Bioökonomie (CO2BioTech)

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Stadt

„Driving Urban Transition (DUT)“

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Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten im Bereich der Mobilitäts- und Energiewende

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Quantensystem

Forschungsprogramm zum Thema Quantensysteme

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Hochintegrierte photonische Systeme für industrielle und gesellschaftliche Anwendungen

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Berlin

„Transfer Bonus“ Berlin

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BE: Förderung von Design-, Technologie- und Wissenstransfer in KMU

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Wärmespeicher

Förderaufruf “Klimaneutrale Wärme und Kälte”

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Förderung der Energieforschung zum Erreichen der Klimaneutralität

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Arbeit

Förderaufruf der „Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)“

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„Resilienz (durch gut gestaltete Arbeitsbedingungen) in Zeiten des beschleunigten Wandels“

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    Aus unserem Newscenter

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    DigiRess II

    NRW: Förderung von digitalen Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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