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Bund beschließt Sonderprogramm zu Corona

In einem neuen Sonderprogramm werden Einzelvorhaben der forschenden pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie gefördert. Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen können ausschließlich durch Auftragsvergabe eingebunden werden.

Drei Themen stehen in dem Förderprogramm im Fokus:

  • Die klinische Impfstoffentwicklung der Phasen I – III für Impfstoffkandidaten gegen SARS-CoV-2, für die die präklinische Entwicklung soweit fortgeschritten ist, dass mit ersten klinischen Prüfungen möglichst vor dem 15. November 2020 begonnen werden kann.
  • Die Ausweitung der Herstellungs- und Abfüllkapazitäten (auch durch Auftragsvergabe) in Deutschland. Dies umfasst auch Vorarbeiten und Beschaffungsprozesse, die im Hinblick auf eine nahtlose Aufnahme der jeweils folgenden Prüfphase notwendig sind sowie Vorarbeiten und Beschaffungsprozesse, die in der klinischen Entwicklung vor der Zulassung anfallen und zur Ausweitung und Sicherung der Produktionskapazitäten bereits parallel zur Zulassung und danach notwendig sind (z.B. Kosten für Abfüllkapazitäten).
  • Die Ausweitung der Kapazitäten der klinischen Prüfung in Deutschland, dazu zählt insbesondere der Einschluss zusätzlicher Probanden in die klinischen Prüfungen der Phasen II-III.

Zur Antragsberechtigung müssen verschiedene, besondere Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. die Ausweisung einschlägiger Vorarbeiten bei der Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 oder die Darlegung, dass die strukturellen, regulatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Durchführung des Vorhabens gegeben sind.

Antragsteller:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Förderquote:

100 % für Grundlagenforschung und 80% für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, 75 % bis 90 % für Erprobungs- und Hochskalierungsinfrastrukturen

Einreichungsfrist:

15. Juli 2020

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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