Bund beschließt Sonderprogramm zu Corona
In einem neuen Sonderprogramm werden Einzelvorhaben der forschenden pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie gefördert. Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen können ausschließlich durch Auftragsvergabe eingebunden werden.
Drei Themen stehen in dem Förderprogramm im Fokus:
- Die klinische Impfstoffentwicklung der Phasen I – III für Impfstoffkandidaten gegen SARS-CoV-2, für die die präklinische Entwicklung soweit fortgeschritten ist, dass mit ersten klinischen Prüfungen möglichst vor dem 15. November 2020 begonnen werden kann.
- Die Ausweitung der Herstellungs- und Abfüllkapazitäten (auch durch Auftragsvergabe) in Deutschland. Dies umfasst auch Vorarbeiten und Beschaffungsprozesse, die im Hinblick auf eine nahtlose Aufnahme der jeweils folgenden Prüfphase notwendig sind sowie Vorarbeiten und Beschaffungsprozesse, die in der klinischen Entwicklung vor der Zulassung anfallen und zur Ausweitung und Sicherung der Produktionskapazitäten bereits parallel zur Zulassung und danach notwendig sind (z.B. Kosten für Abfüllkapazitäten).
- Die Ausweitung der Kapazitäten der klinischen Prüfung in Deutschland, dazu zählt insbesondere der Einschluss zusätzlicher Probanden in die klinischen Prüfungen der Phasen II-III.
Zur Antragsberechtigung müssen verschiedene, besondere Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. die Ausweisung einschlägiger Vorarbeiten bei der Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 oder die Darlegung, dass die strukturellen, regulatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Durchführung des Vorhabens gegeben sind.
Antragsteller:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderquote:
100 % für Grundlagenforschung und 80% für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, 75 % bis 90 % für Erprobungs- und Hochskalierungsinfrastrukturen
Einreichungsfrist:
15. Juli 2020
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