UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Biofabriken für die industrielle Bioökonomie

Förderung zur Entwicklung neuartiger Plattformorganismen für innovative Produkte und nachhaltige Bioprozesse

Im Rahmen der nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 wird unter anderem die Erforschung und Entwicklung industrieller Produktionsverfahren unter Verwendung biologischer Prozesse und Erkenntnisse gefördert. Im Fokus der neuesten Ausschreibung steht die Förderung von FuE-Vorhaben zur Identifizierung und Etablierung neuer, mikrobieller Biofabriken für den Einsatz in der industriellen Biotechnologie. Es sollen Mikroorganismen identifiziert, charakterisiert und für den industriellen Einsatz als Plattformorganismen in einer Bioökonomie optimiert werden. Auch Technologien zur Durchmusterung im Hochdurchsatz, zur genetischen Erschließung und Optimierung der Mikroorganismen mithilfe molekularbiologischer Methoden und zur Kultivierung in innovativen Bioprozessen sind gefragt. Die gezielte Anpassung und Optimierung bereits erforschter und im Einsatz befindlicher Mikroorganismen steht nicht im Fokus der Fördermaßnahme.

Jedes Projekt muss sich mindestens einem der drei Schwerpunkte zuordnen lassen:

  • Identifikation und Charakterisierung neuer Mikroorganismen für die industrielle Produktion
  • Weiterentwicklung der Mikroorganismen zu neuen Plattformorganismen für den Einsatz in der industriellen Produktion
  • Entwicklung innovativer Verfahrenskonzepte und Technologien zur Kultivierung neuer Plattformorganismen

Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben.

Antragsteller:  Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU

Förderquote: Hochschulen und Forschungseinrichtungen 100 %, KMU 50 %

Einreichungsfrist: 20. August 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    30.11.2023 | Top-Thema
    Förderung von IT-Sicherheit durch KI

    Sichere Zukunftstechnologien in einer hypervernetzten Welt: Künstliche Intelligenz

    BEITRAG LESEN

    23.11.2023 | Top-Thema
    Experimentierfelder zur Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft

    Förderung digitaler oder durch KI-Technologien gestützte, nachhaltige Landwirtschaft

    BEITRAG LESEN

    14.11.2023 | Top-Thema
    Zukunftsweisende Produktionssysteme

    Zuschüsse für Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE
    Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.