UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Biobasierte Industrie

Aufruf des Europäischen Public Partnership Bio-Based Industries (BBI) zur Ein­reichung von Projektvorschlägen

Ziel des BBI als Initiative des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizon 2020 ist die Entwicklung neuer, wettbewerbsfähiger biobasierter Wertschöpfungsketten, die die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und sich nachhaltig auf die ländliche Entwicklung auswirken. Förderfähig sind Projekte der Forschung und Entwicklung (Research and Innovation Actions – RIA), der Demonstration (Innovation Actions – IA) sowie unterstützende Aufgaben (Coordination and Support Actions – CSA).

Im aktuellen Aufruf werden die folgenden Themen angesprochen:

Innovation Actions

  • Valorisation of liquid and solid side streams from bio-based operations into high added-value products to create new feedstock for bio-based products
  • Integrated multi-valorisation of algae into advanced materials and high added-value additives
  • Breakthrough primary bio-based chemicals without significant fossil-based counterparts but with high marketability
  • Innovative bio-based fertilising products to increase the sustainability of fertilising practices in agriculture
  • Advanced bio-based fibres and materials for large-volume applications
  • Integrated ‘zero waste’ biorefinery utilising all fractions of the feedstock for production of chemicals and materials
  • Large-scale production of proteins for food and feed applications from alternative, sustainable sources

Research and Innovation Actions

  • Valorisation of gaseous side streams from bio-based operations into chemical building blocks
  • Innovative technologies for the pre-treatment and separation of lignocellulosic feedstock and complex composition streams into valuable fractions while maintaining key characteristics
  • Exploiting extremophiles and extremozymes to broaden the processing conditions to convert biomass into high-value building blocks
  • Proteins and other bioactive ingredients from side streams and residues
  • Novel bio-based chemical precursors to improve the performance of mass consumption products
  • Competitive biodegradable, compostable and/or recyclable bio-based plastics for a sustainable end-of-life phase
  • Novel secondary bio-based chemicals without significant fossil-based counterparts but with high application potential

Coordination and Support Actions

  • Establish cooperation and partnership with brand owners and consumer representatives to improve the market access of sustainable bio-based products
  • Identify opportunities for ICT to increase the efficiency of biomass supply chains for the bio-based industry

Antragsteller: Unternehmen (für RIA und CSA nur kleine und mittlere Unternehmen), Forschungseinrichtungen und andere öffentliche Einrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder assoziierten Staat

Förderquote: Unternehmen bis zu 70 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 7. September 2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

31.03.2023 | Top-Thema
Wasserstoff für nachhaltige Mobilität

Förderung von Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung für den Verkehrssektor

BEITRAG LESEN

28.03.2023 | Top-Thema
CirculAid – Zuschüsse für die Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen  

Förderinitiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

BEITRAG LESEN

23.03.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW

NRW: Neues Förderprogramm für Innovationen in den Lebenswissenschaften, in der Medizin und im Gesundheitswesen

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.