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Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz

Niedersachsen: Verbesserungen der Energie- und Rohstoffproduktivität in Unternehmen werden gefördert.

Das Land Niedersachsen gewährt Fördermittel für in niedersächsischen Unternehmen durchgeführte Energie-, Ressourceneffizienz- und Netzwerkprojekte, die die Reduzierung von CO2-Emissionen zum Ziel haben. Gegenstand der Förderung sind die folgenden Maßnahmen:

Energieeffizienzprojekte:

  • Investitionen zur Verringerung des Energieverbrauchs
  • Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativen Energien

Ressourceneffizienzprojekte:

  • Wissenschaftliche Untersuchungen für Konzepte zum Recycling und zur Ressourceneffizienz
  • Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hinsichtlich Ressourceneffizienz
  • Investitionen zum effizienten Ressourcen- und Materialeinsatz
  • Aufbau von Lernfabriken/Kompetenzzentren zum Thema Material- und Ressourceneffizienz
  • Studien/Ideenwettbewerb zum Ausbau einer Sekundärrohstoffbörse für KMU

Aufbau betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke in Niedersachsen, um in den beteiligten Betrieben die Energieeffizienz zu steigern und die CO2-Emissionen zu reduzieren

Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Kammern und Branchenvertretungen, die KMU in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz unterstützen.

Förderquote: je nach Maßnahme bis zu 80 % (Investitionen bis zu 50 %)

Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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