Berlin fördert Investitionen
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat die Förderkriterien für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) des Landes Berlin neu veröffentlicht.
Förderfähig sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), unter besonderen Bedingungen jedoch auch größere Unternehmen. Das Land konzentriert sich zudem auf die Bereiche der Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/Mobilität und Logistik, optische Technologien, IKT/Medien und Kreativwirtschaft.
KMU können Zuschüsse bekommen für:
• die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten,
• die Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte,
• eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sowie
• den Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
Großunternehmen sind nur förderfähig bei
• Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte sowie
• dem Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
Antragsteller: Unternehmen
Förderquote: Je nach Standort der Investitionsmaßnahme innerhalb Berlins und der Größe des Unternehmens könne zwischen 10 und 30 % der Investitionskosten als Zuschuss gewährt werden.
Einreichungsfrist: Laufende Einreichung möglich bis 2020
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.