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Bayern: COVID 19-Forschung

Aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Auswirkungen ist es unumgänglich, das Virus besser zu verstehen und wirksame Therapien und Präventionsverfahren gegen die Erkrankung COVID-19 zu entwickeln. Daher hat die Bayerische Forschungsstiftung entschieden, innerhalb des Förderprogramms „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ einen Schwerpunkt auf die COVID-19-Forschung zu legen.

Hier werden Anträge in einem verkürzten, vereinfachten Verfahren bearbeitet. Mögliche Forschungs- und Entwicklungsthemen können aus den folgenden Bereichen kommen:

  • Virologie, Immunologie
  • Medizintechnik im Gebiet der Beatmung, mit neuen Verfahren zur Diagnostik oder therapeutischen Maßnahmen
  • Pharmazie zur Testung geeigneter Medikamente gegen COVID-19 in klinischen Studien und Impfstoffentwicklung
  • IT zur Erfassung von Krankheitsdaten oder Bewegungsprofilen

Antragsteller: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe und Forschungseinrichtungen jeweils mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern; KMU werden bevorzugt.

Förderhöhe: Grundlagenforschung bis 75 %, bis 50 % bei industrieller Forschung, bis 25 % für experimentelle Entwicklung und bis 50 % bei Durchführbarkeitsstudien.

Einreichungsfrist: laufende Antragstellung, vereinfachtes Verfahren bis 30. 06. 2020, Laufzeit max. 12 Monate, Bewilligung innerhalb weniger Wochen wird angestrebt.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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