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Baden-Württemberg: Zuschüsse für Investitionen und Innovationen

Die weltweit dynamische Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat die Wirtschaft in Deutschland und Baden-Württemberg sehr schwer getroffen. Viele Unternehmen sind nicht in der Lage, ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten weiter fortzuführen oder neue Aktivitäten anzustoßen. Auch notwendige Investitionen in neue Anlagen, Maschinen oder Produktionsprozesse müssen verschoben werden oder können gar nicht mehr geleistet werden.
Das Programm INVEST BW hat daher zum Ziel, die Innovations- und Investitionskraft zu erhalten. Hierzu gibt es zwei Förderlinien:

  • INVEST BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben

Gefördert werden Erweiterungsinvestitionen, Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte sowie Errichtungen (Ansiedlungen).  

Förderfähig sind Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, Sachausgaben und Fremdleistungen für Qualifizierungen im Zusammenhang mit neuen Anlagen oder Prozessen, Ausgaben für immaterielle Wirtschaftsgüter, ggf. gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter. Ausgeschlossen sind Personalausgaben, Eigenleistungen, Reiseausgaben, Gebäudeinvestitionen, ggf. Ersatzbeschaffungen, i.d.R. gebrauchte Wirtschaftsgüter u.a.

Antragssteller:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Größenordnungen, die in den vergangenen 12 Monaten noch keine Förderung aus diesem Programm erhalten haben.

Rahmenbedingungen:
Durchführung in Baden-Württemberg, Projektbeginn ist erst mit Bewilligung möglich, Umsetzungszeitraum maximal 24 Monate, Zweckbindungsfrist der geförderten Investitionen von fünf Jahren

Förderhöhe:
10-25 %, maximal 1 Mio. € (800 T€ aus der Kleinbeihilfe und 200 T€ De-Minimis)

Einreichungsfrist:
Laufend, bis zum 31.12.2021

  • INVEST BW – Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben inkl. Prozess- sowie Dienstleistungs- und nichttechnische Innovationen, die auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle/-prozesse und Service-Plattformen abzielen. Das Vorhaben muss auf die Erschließung neuer Marktfelder gerichtet und eine Erhöhung der Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationskraft ermöglichen.

Möglich sind Einzelvorhaben sowie Verbundvorhaben zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen entlang der Wertschöpfungskette.

Bei Unternehmen sind Personalausgaben, Fremdleistungen, Gemeinkostenpauschale von 100 % der Personalausgaben förderfähig.

Antragssteller:
Unternehmen jeglicher Größenordnungen sowie gemeinnützige Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen mit Sitz/Standort/Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Unternehmen dürfen in den vergangenen 12 Monaten noch keine Förderung aus diesem Programm erhalten haben.

Rahmenbedingungen:
Durchführung überwiegend in Baden-Württemberg, Projektbeginn ist erst mit Bewilligung möglich, Umsetzungszeitraum i.d.R. maximal 24 Monate (in Ausnahmefällen 36 Monate), Projekte müssen i.d.R. bis zum 31.12.2023 (31.12.2024) abgeschlossen sein.

Förderhöhe:
Bis zu 40 % für Unternehmen mit > 3.000 Beschäftigten
Bis zu 50 % für Unternehmen mit < 3.000 Beschäftigten
Bis zu 60 % für mittlere Unternehmen
Bis zu 70 % für kleine Unternehmen
Zzgl. Zuschläge bei Verbundvorhaben, insgesamt max. 80 %
Bis zu 100 % für Forschungseinrichtungen

Der Zuschuss pro Projekt ist auf 5 Mio. € beschränkt.

Einreichungsfrist:
Laufend, bis zum 31.12.2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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