Mit der Fortschreibung von Invest BW soll die Innovationstätigkeit der Unternehmen im Land weiter stimuliert und gestärkt und damit die Zukunftsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg erhalten und ausgebaut werden.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben inkl. Prozess- sowie Dienstleistungs- und nichttechnische Innovationen, die auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle/-prozesse und Service-Plattformen abzielen. Das Vorhaben muss auf die Erschließung neuer Marktfelder gerichtet und eine Erhöhung der Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationskraft ermöglichen.
Möglich sind Einzelvorhaben sowie Verbundvorhaben zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen entlang der Wertschöpfungskette.
Antragssteller:
Unternehmen, gemeinnützige Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen mit Sitz/Standort/Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Unternehmen dürfen in den vergangenen 12 Monaten noch keine Förderung aus diesem Programm erhalten haben.
Rahmenbedingungen:
Durchführung überwiegend in Baden-Württemberg, Projektbeginn ist erst mit Bewilligung möglich, Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 24 Monate (geplanter Beginn spätestens 6 Monate nach Antragsstellung)
Förderhöhe:
Unternehmen: abhängig von der Unternehmensgröße und dem Jahresumsatz bis zu 45 %
zzgl. bis zu 15 % Zuschlag bei Verbundvorhaben
Forschungseinrichtungen und Hochschulen: bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Laufend, bis zum 15. Januar 2022
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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