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Baden-Württemberg: Invest BW Innovation startet in die 2. Runde

Mit der Fortschreibung von Invest BW soll die Innovationstätigkeit der Unternehmen im Land weiter stimuliert und gestärkt und damit die Zukunftsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg erhalten und ausgebaut werden.

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben inkl. Prozess- sowie Dienstleistungs- und nichttechnische Innovationen, die auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle/-prozesse und Service-Plattformen abzielen. Das Vorhaben muss auf die Erschließung neuer Marktfelder gerichtet und eine Erhöhung der Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationskraft ermöglichen.

Möglich sind Einzelvorhaben sowie Verbundvorhaben zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen entlang der Wertschöpfungskette.

Antragssteller:
Unternehmen, gemeinnützige Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen mit Sitz/Standort/Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Unternehmen dürfen in den vergangenen 12 Monaten noch keine Förderung aus diesem Programm erhalten haben.

Rahmenbedingungen:
Durchführung überwiegend in Baden-Württemberg, Projektbeginn ist erst mit Bewilligung möglich, Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 24 Monate (geplanter Beginn spätestens 6 Monate nach Antragsstellung)

Förderhöhe:
Unternehmen: abhängig von der Unternehmensgröße und dem Jahresumsatz bis zu 45 %
zzgl. bis zu 15 % Zuschlag bei Verbundvorhaben
Forschungseinrichtungen und Hochschulen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Laufend, bis zum 15. Januar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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