Baden-Württemberg fördert Energienutzung
In Baden-Württemberg werden Investitionen in noch nicht am Markt eingeführte Techniken der rationellen Energieverwendung oder der Nutzung erneuerbarer Energieträger gefördert. Die Techniken müssen bereits entwickelt sein und in der geplanten Größenordnung oder Kombination erstmalig angewendet werden. Folgende Kriterien sind u. a. zu beachten:
- Neuartigkeit gegenüber dem Stand der Technik
- Deutliche Energieeinsparung gegenüber dem Stand der Technik
- Demonstrationscharakter (Multiplikatoreffekt)
Antragsteller: Unternehmen, natürliche und juristische Personen, Kommunen und ihre Eigengesellschaften, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Förderquote: max. 40 %
Einreichungsfrist: laufend bis zum 30.06.2021
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.