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02103 / 789 06-0

Automatisiertes und vernetztes Fahren

Förderprogramm zu übergreifenden Fragestellungen der Verkehrsautomation aus aktuellem Anlass angepasst.

Das BMVI fördert über eine neue Bekanntmachung Einzelvorhaben von Unternehmen oder Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Thematisch müssen sich die FuE-Projekte mit Aspekten des automatisierten und vernetzten Fahrens befassen, die über die Entwicklung von Einzelkomponenten oder Themen der Teilautomatisierung hinausgehen. Von der Förderstelle werden die Schwerpunkte „Zusammenwirken von Fahrer und Fahrzeug“, „Organisation des Straßenverkehrs“, „Kooperation und Vernetzung“ sowie „Gesellschaftliche Aspekte“ genannt. Dabei ist es freigestellt, ob sich die Projekte mit dem Individualverkehr, dem Güterverkehr oder dem öffentlichen Nahverkehr befassen, wobei die Einbeziehung mehrerer Verkehrsformen gern gesehen wird.

Ab dem 14. September 2017 wurde ein Sonderprogramm für diese Fördermaßnahme gestartet. Es wird nun auch die Erarbeitung umfassender Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität für Regionen gefördert, die von besonders hohen Stickstoffdioxid-Belastungen betroffen sind.

Antragsteller:  Unternehmen, bei Verbundprojekten auch Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen 50 %; Forschungseinrichtungen 100 %

Einreichungsfrist: Die Frist für die ursprünglichen Förderthemen endete am 30. Juni 2017. Für das Sonderprogramm gilt eine Einreichungsfrist zum 30. September 2017.

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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